Diese Wohnung besticht nicht nur durch die begehrte Lage in der Innenstadt, unweit des Aawiesenparks und Walls, sondern bietet sowohl älteren als auch jüngeren Menschen ein wohnliches Refugium.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und ist bequem über einen Fahrstuhl zu erreichen.  Lage, eine ansprechende Gebäudeoptik, großzügige Räume, ein gepflegtes Bad mit Wanne und Dusche und letztendlich der große Balkon mit Süd-/Westausrichtung sorgen für ein hohes Maß an Wohnqualität.

Eine verbrauchsgerechte Abrechnung von Wasser und Wärme erfolgt direkt zwischen dem Nutzer der Wohnung und den Stadtwerken Herford (Nahwärme-Service).

Ein PKW-Stellplatz auf dem Grundstück ist im Kaufpreis enthalten.

Ein eigener Kellerraum ist genauso selbstverständlich wie gemeinschaftlich nutzbare Kellerräume (Waschkeller, Trockenkeller und Fahrradkeller).

Die Wohnung ist seit über 20 Jahren an ein und denselben Mieter vermietet.

Wir weisen darauf hin, dass die Pottharst GmbH & Co. KG Verwalterin dieser Liegenschaft ist.

Diese Wohnung besticht nicht nur durch die begehrte Lage in der Innenstadt, unweit des Aawiesenparks und Walls, sondern bietet sowohl älteren als auch jüngeren Menschen ein wohnliches Refugium. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und ist bequem über einen Fahrstuhl zu erreichen. Lage, eine ansprechende Gebäudeoptik, großzügige Räume, ein gepflegtes Bad mit Wanne und Dusche und letztendlich der große Balkon mit Süd-/Westausrichtung sorgen für ein hohes Maß an Wohnqualität. Eine verbrauchsgerechte Abrechnung von Wasser und Wärme erfolgt direkt zwischen dem Nutzer der Wohnung und den Stadtwerken Herford (Nahwärme-Service). Ein PKW-Stellplatz auf dem Grundstück ist im Kaufpreis enthalten. Ein eigener Kellerraum ist genauso selbstverständlich wie gemeinschaftlich nutzbare Kellerräume (Waschkeller, Trockenkeller und Fahrradkeller). Die Wohnung ist seit über 20 Jahren an ein und denselben Mieter vermietet. Wir weisen darauf hin, dass die Pottharst GmbH & Co. KG Verwalterin dieser Liegenschaft ist.

Wohnfl.: 85 | Zimmer: 3 | Stellplätze: 1

Dieses nahezu rechteckige und ebenmäßige Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken (531 m² + 499 m²) zusammen und befindet sich in einem Mischgebiet in der Innenstadt von Bünde, unweit der Bahnhofstraße und nur ca. 500 m von der Eschstraße entfernt.

Aktuell wird das Grundstück als Privatparkplatz mit 33 Einstellplätzen genutzt und ist noch bis zum 31.12.2016 fest vermietet. Mietertrag monatlich seit 01.02.2014: 952,20 € zzgl. Nebenabgaben wie Straßenreinigung, Regenwasser und Grundsteuern.

Der Parkplatz ist mit Verbundsteinpflaster befestigt. Umlaufend um den Parkplatz ist ein Grünbereich angelegt, auf dem vereinzelt Bäume gepflanzt wurden.

Von der Stadt Bünde wurde mitgeteilt, dass sich die Bebaubarkeit der Grundstücke nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) und nach § 32 Abs. 2 BauGB richtet. Gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zulässig sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 

Gemäß Bebauungsplan ist eine 1- bis 2-geschossige Bebauung möglich. Die Bebaubarkeit des Grundstücks sollten Interessenten im Rahmen einer Bauvoranfrage prüfen lassen.

Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Straße verlegt. Anschlüsse zum Grundstück sind nicht vorhanden.

Dieses nahezu rechteckige und ebenmäßige Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken (531 m² + 499 m²) zusammen und befindet sich in einem Mischgebiet in der Innenstadt von Bünde, unweit der Bahnhofstraße und nur ca. 500 m von der Eschstraße entfernt. Aktuell wird das Grundstück als Privatparkplatz mit 33 Einstellplätzen genutzt und ist noch bis zum 31.12.2016 fest vermietet. Mietertrag monatlich seit 01.02.2014: 952,20 € zzgl. Nebenabgaben wie Straßenreinigung, Regenwasser und Grundsteuern. Der Parkplatz ist mit Verbundsteinpflaster befestigt. Umlaufend um den Parkplatz ist ein Grünbereich angelegt, auf dem vereinzelt Bäume gepflanzt wurden. Von der Stadt Bünde wurde mitgeteilt, dass sich die Bebaubarkeit der Grundstücke nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) und nach § 32 Abs. 2 BauGB richtet. Gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zulässig sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Gemäß Bebauungsplan ist eine 1- bis 2-geschossige Bebauung möglich. Die Bebaubarkeit des Grundstücks sollten Interessenten im Rahmen einer Bauvoranfrage prüfen lassen. Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Straße verlegt. Anschlüsse zum Grundstück sind nicht vorhanden.

Wohnfl.: | Zimmer: | Stellplätze: