Dieses nahezu rechteckige und ebenmäßige Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken (531 m² + 499 m²) zusammen und befindet sich in einem Mischgebiet in der Innenstadt von Bünde, unweit der Bahnhofstraße und nur ca. 500 m von der Eschstraße entfernt.

Aktuell wird das Grundstück als Privatparkplatz mit 33 Einstellplätzen genutzt und ist noch bis zum 31.12.2016 fest vermietet. Mietertrag monatlich seit 01.02.2014: 952,20 € zzgl. Nebenabgaben wie Straßenreinigung, Regenwasser und Grundsteuern.

Der Parkplatz ist mit Verbundsteinpflaster befestigt. Umlaufend um den Parkplatz ist ein Grünbereich angelegt, auf dem vereinzelt Bäume gepflanzt wurden.

Von der Stadt Bünde wurde mitgeteilt, dass sich die Bebaubarkeit der Grundstücke nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) und nach § 32 Abs. 2 BauGB richtet. Gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zulässig sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 

Gemäß Bebauungsplan ist eine 1- bis 2-geschossige Bebauung möglich. Die Bebaubarkeit des Grundstücks sollten Interessenten im Rahmen einer Bauvoranfrage prüfen lassen.

Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Straße verlegt. Anschlüsse zum Grundstück sind nicht vorhanden.

Dieses nahezu rechteckige und ebenmäßige Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken (531 m² + 499 m²) zusammen und befindet sich in einem Mischgebiet in der Innenstadt von Bünde, unweit der Bahnhofstraße und nur ca. 500 m von der Eschstraße entfernt. Aktuell wird das Grundstück als Privatparkplatz mit 33 Einstellplätzen genutzt und ist noch bis zum 31.12.2016 fest vermietet. Mietertrag monatlich seit 01.02.2014: 952,20 € zzgl. Nebenabgaben wie Straßenreinigung, Regenwasser und Grundsteuern. Der Parkplatz ist mit Verbundsteinpflaster befestigt. Umlaufend um den Parkplatz ist ein Grünbereich angelegt, auf dem vereinzelt Bäume gepflanzt wurden. Von der Stadt Bünde wurde mitgeteilt, dass sich die Bebaubarkeit der Grundstücke nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) und nach § 32 Abs. 2 BauGB richtet. Gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zulässig sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Gemäß Bebauungsplan ist eine 1- bis 2-geschossige Bebauung möglich. Die Bebaubarkeit des Grundstücks sollten Interessenten im Rahmen einer Bauvoranfrage prüfen lassen. Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Straße verlegt. Anschlüsse zum Grundstück sind nicht vorhanden.

Wohnfl.: | Zimmer: | Stellplätze:

In ruhiger Lage eines gewachsenen Wohngebiets im Bad Salzufler Ortsteil Wüsten.

Lt. Auskunft der Stadt Bad Salzuflen vom 01.03.2017 fallen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht an. Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) fallen an. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW werden dann erhoben, wenn entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dies ist jedoch aus heutiger Sicht nicht geplant.

Es liegt keine Regenwasserkanalisation. Die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagwassers ist nachzuweisen.

Ein Bauvorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB auszurichten. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Gebäudestellung, die Bautiefe, die Geschosszahl und die Dachform müssen der überwiegend vorhandenen Bebauung entsprechen.

Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist möglich.

Zusätzlich kann das direkt angrenzende Baugrundstück mit ca. 834 m² Größe erworben werden.

In ruhiger Lage eines gewachsenen Wohngebiets im Bad Salzufler Ortsteil Wüsten. Lt. Auskunft der Stadt Bad Salzuflen vom 01.03.2017 fallen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht an. Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) fallen an. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW werden dann erhoben, wenn entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dies ist jedoch aus heutiger Sicht nicht geplant. Es liegt keine Regenwasserkanalisation. Die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagwassers ist nachzuweisen. Ein Bauvorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB auszurichten. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Gebäudestellung, die Bautiefe, die Geschosszahl und die Dachform müssen der überwiegend vorhandenen Bebauung entsprechen. Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist möglich. Zusätzlich kann das direkt angrenzende Baugrundstück mit ca. 834 m² Größe erworben werden.

Wohnfl.: | Zimmer: | Stellplätze: