Einfamilienhaus in wunderschöner, ruhiger Lage zwischen Herringhausen und Eickum
Objektangaben Objekt-ID: 0-110010611
Objektart
Haus
Ort
32051 Herford
Zimmeranzahl
5
Wohnfläche
110,00 m²
Grundstücksfläche
923,00 m²
Baujahr
1951
Garagen/Stellplätze
0/4
Bezug
nach Absprache
Kaufpreis
298.000 €
Käuferprovision: 3,570 % inkl. MwSt.
Angaben zum Energieausweis
Art
Bedarf
Endenergiebedarf Endenergiebedarf Endenergie- bedarf
248.4 kWh/(m² · a)
Befeuerungsart
Gas
Heizungsart
Zentral
Energieeffizienzklasse
G
Gültig bis
05.10.2032 00:00:00
Erstellt am
06.10.2022
Objektbeschreibung
Das Wohnhaus befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet am Rande des Ortsteils Herringhausen ruhig und ländlich und bietet eine hervorragende Verkehrsanbindung an Herford, Enger und Jöllenbeck. Das Zentrum von Herringhausen mit sämtlichen Nahversorgungseinrichtungen, Ärzten, Kindergarten und Grundschule ist in wenigen Minuten erreichbar.

1951 wurde dieses Wohnhaus in massiver Bauweise erstellt. Ursprünglich wurde die Immobilie als Zweifamilienhaus genutzt, jedoch in späteren Jahren zum Einfamilienhaus umgebaut.

Im Erdgeschoss befinden sich das große Wohn-/Esszimmer, die Küche und ein Duschbad. Das Dachgeschoss bietet 3 Schlafzimmer und ein weiteres Bad mit Wanne. Der Spitzboden ist nicht ausgebaut.

Das Gebäude ist voll unterkellert (5 Kellerräume).

In 2021 wurde eine neue Heizungsanlage (Buderus) installiert. Einige Fenster wurden 1998 erneuert (Energiesparfenster). Beide Bäder wurden modernisiert (80er und 2000er Jahre). Im Erdgeschoss befinden sich Parkett- und Fliesenböden, im Treppenhaus ist Laminat und im Dachgeschoss Teppichboden verlegt.

Der großzügige Garten mit Freisitz (in 2021 neu angelegt) und Gartenhaus bietet einen herrlichen Weitblick ins Grüne.

Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an Pottharst GmbH & Co. KG eine anteilige Käuferprovision in Höhe von 3,570 % einschl. 19% Mehrwertsteuer. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

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