In einer der besten Geschäftslagen der Herforder Innenstadt, direkt in der Fußgängerzone, befindet sich diese Geschäftseinheit.
Die Fläche teilt sich über Erd- und 1. Obergeschoss auf. Erdgeschoss: Eingangshalle, Empfangsbereich, Flur, Abstellraum, Terrasse, 3 Büroräume, WC-Anlagen, Aufgang ins 1. Obergeschoss. Obergeschoss: Flur, 3 weitere Büroräume, WC-Anlagen, Sozialraum mit Einbauküche.
Die Räumlichkeiten befinden sich in einem exzellenten Zustand. Die Ausstattungen sind als hochwertig zu betrachten. Der Eingangsbereich ist gefliest, im weiteren Verlauf Nadelfilzteppichboden. Die Wand- und Deckenflächen sind mit streichfähiger Tapete und weißen Anstrichen versehen. EDV-Verkabelungen, Odenwalddecken mit eingebauten Beleuchtungskörpern, Lamellen-Vorhänge an den Fenstern, moderne WC-Anlagen und hochwertige Innenausbauten runden das Gesamtpaket ab.
Fläche 1: Bürofläche 310 m²
Fläche 2: Bürofläche 118 m²
Der Mieter zahlt im Erfolgsfall an Pottharst GmbH & Co. KG eine Maklerprovision. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren beträgt die vom Mieter zu zahlende Maklerprovision 1,190 Monatsmieten, bei einer Vertragslaufzeit von über 5 Jahren 4 Nettokaltmieten, jeweils zuz. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Optionszeiträume werden mit Vertragslaufzeiten gleichgesetzt. Die Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.
Der Mieter zahlt im Erfolgsfall an Pottharst GmbH & Co. KG eine Maklerprovision. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren beträgt die vom Mieter zu zahlende Maklerprovision 1,190 Monatsmieten, bei einer Vertragslaufzeit von über 5 Jahren 4 Nettokaltmieten, jeweils zuz. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Optionszeiträume werden mit Vertragslaufzeiten gleichgesetzt. Die Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.